Der Text der Urkunde über die Errichtung der St.-Ursula-Stiftung:

Errichtungsurkunde

Geleitet von dem Ziel, auch über die Zeit der Trägerschaft der St.-Ursula-Schulen in Attendorn durch den Konvent der Ursulinen hinaus die Schulen nachhaltig zu fördern und in Dankbarkeit gegenüber allen, die während der Schulträgerschaft der Ursulinen durch Verständnis und wohlwollende Förderung unterstützt und begleitet haben, errichtet das Ursulinenkloster Attendorn e.V. die  St.-Ursula-Stiftung als nichts rechtsfähige gemeinnützige Stiftung, deren Vermögensträger der Verein der Freunde und Förderer der St.-Ursula-Schulen Attendorn e.V. ist und deren Verwaltung der Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem in 57439 Attendorn obliegt.

Im Einvernehmen mit dem Verein der Freunde und Förderer der St.-Ursula-Schulen Attendorn e.V. als Vermögensträger und der Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem als Vermögensverwalter wird hiermit für die Stiftung die sich aus der Anlage für diese Urkunde ergebende Satzung erlassen.

Es ist der Wunsch des Stifters, dass die hierdurch ergriffene Initiative zur Begründung einer Stiftung von anderen aufgenommen wird und der Stiftung weitere Spenden zufließen.

 

Attendorn, den 19. Dezember 1997
Ursulinenkloster Attendorn e.V.

gez. Schwester Angela Becker (Vorsitzende), Schwester Benedicta Camp (Prokuratorin)